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Informationen der DiAG MAV Hamburg zum Betriebsübergang
Broschüre zum Jahresabschluss der Hans Böckler Stiftung
Gemäß § 94 Absatz 5 SGB IX finden alle vier Jahre regelmäßig die Wahlen zur Schwerbehindertenvertretung statt. Die Integrationsämter stellen eine kostenlose Broschüre ”Wahl der Schwerbehindertenvertretung – Förmliches und einfaches Wahlverfahren, Wahlformulare, Wahlkalender” zur Verfügung, die dort bestellt oder heruntergeladen werden kann.
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung
– Integrationsamt –
Rheinallee 97 – 101
55118 Mainz
Telefon 06131 967-0
Telefax 06131 967-354
Bestellung oder Download der Broschüre “Wahl der Schwerbehindertenvertretung”
In der MAVO-Trier ist festgelegt, dass die regelmäßigen Wahlen alle 4 Jahre in der Zeit vom 1. März bis 30. Juni stattfinden. Der nächste einheitliche Wahlzeitraum liegt zwischen dem 1. März und 30. Juni 2025.
Es gibt noch immer Einrichtungen, in denen bisher keine Mitarbeitervertretung gewählt wurden. Immer wieder kommen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf die DIAG-MAVen zu, mit dem Wunsch eine MAV zu wählen. Wir unterstützen diese MAVen dabei, in dem wir Hilfestellung dabei geben, z.B. wenn der betreffende Dienstgeber seinen Beitrag nach der MAVO hierzu nicht leistet und stellen auch Materialien zur Verfügung.
Die DIAG-MAVen A/B im Bistum Trier haben für ihren Bereich Unterlagen für MAVen und die Wahlausschüsse erarbeitet, die über die folgenden Links heruntergeladen werden können (die Aktualisierung erfolgt Ende 2024):