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Am 1. Juli 2005 ist für die Katholischen Kirche in Deutschland eine kirchliche Arbeitsgerichtsordnung (KAGO) in Kraft getreten.
Diese Ordnung gilt nur für Rechtsstreitigkeiten auf den Gebieten der kirchlichen Ordnungen für das Arbeitsvertragsrecht (KODA und Arbeitsrechtliche Kommission des Deutschen Caritasverbandes) und für das die betriebliche Mitbestimmung regelnde Mitarbeitervertretungsrecht. Für Rechtsstreitigkeiten aus dem Einzelarbeitsvertrag sind weiterhin die staatlichen Arbeitsgerichte zuständig.
Die Gerichtsbarkeit gliedert sich in die Kirchlichen Arbeitsgerichte der einzelnen Diözesen (1. Instanz) und den Kirchlichen Arbeitsgerichtshof in Bonn (2. Instanz).
Auf der Ebene der Diözesen ist es auch möglich, dass sich mehrere Diözesen zur Bildung eines Kirchlichen Arbeitsgerichtes zusammenschließen. Das haben die Diözesen Limburg, Mainz, Speyer und Trier getan. Das Gericht hat seinen Sitz in Mainz. Die Verhandlungen des Kirchlichen Arbeitsgerichtes sind öffentlich.
Internetauftritt des Kirchlichen Arbeitsgerichtes Mainz
Urteile des Kirchlichen Arbeitsgerichtes Mainz
Adresse des Kirchlichen Arbeitsgerichtes:
Kirchliches Arbeitsgericht für die Diözesen Limburg, Mainz, Speyer, Trier in Mainz
Geschäftsstelle
Bischofsplatz 2
55116 Mainz
Telefon 06131-2539935, Telefax 06131-2539936, E-Mail kag(at)bistum-mainz.de
Für die Bistümer im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz wurde als Kirchliches Arbeitsgericht zweiter Instanz der Kirchliche Arbeitsgerichtshof mit Sitz in Bonn errichtet.
Gegen das Urteil eines Kirchlichen Arbeitsgerichts findet die Revision an den Kirchlichen Arbeitsgerichtshof statt, wenn sie in dem Urteil des Kirchlichen Arbeitsgerichts oder in dem Beschluss des Kirchlichen Arbeitsgerichtshofs nach 48 Abs. 5 Satz 1 Kirchliche Arbeitsgerichtsordnung (KAGO) zugelassen worden ist.
Die Revision ist zuzulassen, wenn
die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder
das Urteil von einer Entscheidung des Kirchlichen Arbeitsgerichtshofs oder,
solange eine Entscheidung des Kirchlichen Arbeitsgerichtshofs in der Rechtsfrage nicht ergangen ist, von einer Entscheidung eines anderen Kirchlichen Arbeitsgerichts abweicht und die Entscheidung auf dieser Abweichung beruht oder
ein Verfahrensmangel geltend gemacht wird, auf dem die Entscheidung beruhen kann.
Entscheidungen des Kirchlichen Arbeitsgerichtshofs
Die Verhandlungen finden in Bonn, Kaiser-Friedrich-Str. 9 statt (Sitzungsraum im Erdgeschoss des Wilhelm-Böhler-Hauses).
Adresse des Kirchlichen Arbeitsgerichtshofs:
Kirchlicher Arbeitsgerichtshof der Deutschen Bischofskonferenz
Geschäftsstelle
c/o Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz
Kaiserstr. 161
53113 Bonn
Postanschrift:
Postfach 29 62
53019 Bonn
Tel.: 0228/103-273
Fax: 0228/103-371
E-Mail: KAGH(at)dbk.de
Die Einigungsstelle verhandelt in Regelungsstreitigkeiten gem. § 45 MAVO zwischen Dienstgeber und MAVen. In bestimmten Fällen kann auch nach einem Verfahren vor der Einigungsstelle das Kirchliche Arbeitsgericht als 2. Instanz angerufen werden.
Die Adresse der Geschäftsstelle der Einigungsstelle lautet:
Einigungsstelle (§§ 40 ff. MAVO)
Geschäftsstelle
Mustorstr. 2
54290 Trier
Telefon 0651/7105-252, Fax 0651/7105-841
Besetzung der Einigungsstelle:
Vorsitz Rainer Wierz, Rechtsanwalt, Saarbrücken
Stellvertretender Vorsitz: N.N.
Listenbeisitzer*innen aus dem Kreise der Dienstgeber*innen:
Nadja Ensch, Caritasverband für die Diözese Trier e.V
Andrea Gerhards, Bischöfliches Generalvikariat Trier
Heinz Palzer, Caritas Trägergesellschaft Saarbrücken mbH
Dr. Hans-Günther Ullrich, Bischöfliches Generalvikariat Trier
Listenbeisitzer*innen aus dem Kreis der Mitarbeiter*innen:
Peter Fried, Caritasverband für Saarbrücken und Umgebung e.V.
Hans-Anton Görgen, Marienhaus-Klinikum im Kreis Ahrweiler
Andrea Hoffmann-Göritz, Katholisches Büro Saarland
Peter Nickels, Rendantur Wittlich
AVR-Schlichtungsstelle gem. § 22 AVR
Geschäftsstelle
Diözesan-Caritasverband Trier e. V.
Sichelstraße 10, 54290 Trier
Tel. 0651 9493-151 und 0651 9493-127
Vorsitzender: Albert Marxen, Oberstaatsanwalt a. D.
Stellv. Vorsitzender: Herbert Schmitz, Direktor des Amtsgerichts a. D.
Beisitzer: Detlef Böhm, Rechtsanwalt
(Dienstgebervertretung) Caritasverband Trier e. V.
Stellv. Beisitzer: Oliver Winter
(Dienstgebervertretung) St. Raphael Caritas Alten- und
Behindertenhilfe GmbH, Mayen
Beisitzer: Heiko Desgranges
(Dienstnehmervertretung) CaritasKlinikum Saarbrücken
Stellv. Beisitzer: Christian Mosen
(Dienstnehmervertretung) Barmherzige Brüder Saffig