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Übersicht der Zeitzuschläge 2012

Anbei die vom deutschen Caritasverband heraus gegebenen Übersichten zu den Zeitzuschlägen 2012:

Zeitzuschläge nach Anlage 6a

Zeitzuschläge nach Anlage 30

Zeitzuschläge nach Anlage 31 bis 33
 


DV zum Leistungsentgelt

gemäß den Anlagen 31 - 33 zu den AVR ist das Leistungsentgelt / Sozialkomponente an Dienstvereinbarungen geknüpft.

Die DiAG B hat eine Mustervereinbarung erstellt, die die  monatliche Auszahlung auch nach Ablauf der ersten zwölf Monate ermöglicht.


Zusatzurlaub für Bereitschaftsdienst

Das Bundesarbeitsgericht hat 2009 entschieden (für eine Einrichtung der Diakonie), dass auch für nächtliche Bereitschaftsdienstzeiten Zusatzurlaub gem. § 4 der Anlage 14 zu gewähren ist.

Hier das Urteil


Die AK konnte im Dezember 2011 keinen Beschluss zur Gewährung dieses Zusatzurlaubes  fassen. Mitarbeiter sind daher weiterhin gehalten, diesen Zusatzurlaub mit dem beiliegenden Formular beim Dienstgeber zu beantragen.
 

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